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AGB FÜR DIE DIENSTLEISTUNG DER AUTOBUSVERMIETUNG OHNE FAHRER

VERTRAGSBEDINGUNGEN

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) regeln die Vermietung von Fahrzeugen ohne Fahrer durch Calanda Reisen. Mit der Übernahme des Fahrzeugs anerkennt der Mieter diese AGB als verbindlich.

Wagenübernahme

Der Mieter bestätigt den mängelfreien Zustand des Mietwagens sowie das Vorhandensein der kompletten Wagendokumente und Bordwerkzeuge im Fahrzeug. Allfällige Mängel sind bei Übernahme schriftlich festzuhalten.

Benützungsberechtigung

Mieter und Fahrer müssen mindestens 21 Jahre alt sein und seit mindestens 24 Monaten im Besitz eines gültigen CH-Führerausweises der erforderlichen Kategorie. Der Mieter ist verpflichtet sicherzustellen, dass nur autorisierte und berechtigte Fahrer das Fahrzeug lenken.
Die Benützungsberechtigung endet mit dem vertraglich vereinbarten Rückgabetermin.
Mündliche Mietverlängerungen sind ausgeschlossen; eine Verlängerung ist nur mit schriftlicher Zustimmung von Calanda Reisen möglich.
Weitere Fahrer sind nur mit vorgängiger Mitteilung an den Vermieter gestattet. Die volle Haftung bleibt beim Mieter.

Unbefugte Nutzung

Der Mieter verpflichtet sich, das Fahrzeug ausschliesslich für die im Vertrag vereinbarte Nutzung zu verwenden. Jede unbefugte Nutzung – insbesondere:

  • Weitervermietung an Dritte,

  • Beförderung von Personen oder Gütern ausserhalb des vereinbarten Rahmens,

  • Überschreitung der zulässigen Nutzlast oder Anhängelast,

  • Verwendung für illegale, gefährliche oder motorsportliche Zwecke,

  • eigenmächtige Änderungen am Fahrzeug oder an der vereinbarten Route –
    ist untersagt.

 

Bei widerrechtlicher Benutzung des Fahrzeugs wird zusätzlich zum regulären Mietpreis ein Zuschlag von 50 % des Tagesmietpreises pro Tag der unbefugten Nutzung verrechnet (mindestens jedoch CHF 300.– pro Tag). Der Vermieter ist berechtigt, das Fahrzeug ohne Vorankündigung sicherzustellen und auf Kosten des Mieters (CHF 4.– pro km) zurückzuführen. Weitergehende Schadenersatzansprüche bleiben vorbehalten.

Auslandfahrten

Auslandfahrten sind nur mit schriftlicher Bewilligung des Vermieters gestattet. Der Mieter ist für die Einhaltung der länderspezifischen Vorschriften und die notwendige Ausrüstung verantwortlich. Ohne Bewilligung besteht kein Versicherungsschutz.

Transportgüter

Die Versicherung und Einhaltung aller Transportvorschriften liegen in der Verantwortung des Mieters. Nutzlast, Dachlast, Anhängelast usw. sind gemäss Wagendokumenten einzuhalten.

Treibstoffkosten

Im Mietpreis nicht enthalten. Das Fahrzeug wird vollgetankt übergeben und muss vollgetankt zurückgebracht werden. Erfolgt die Rückgabe nicht vollgetankt, werden die effektiven Treibstoffkosten zuzüglich einer Servicepauschale von CHF 20.– in Rechnung gestellt.

Verkehrs­bussen

Alle während der Mietdauer verhängten Bussen oder Strafen gehen ausschliesslich zu Lasten des Mieters. Zusätzlich wird ein Bearbeitungsaufwand von CHF 20.– pro Fall erhoben.

Reinigung

Das Fahrzeug kann vom Mieter entweder in sauberem Zustand (innen und aussen) zurückgegeben werden oder gegen Verrechnung der folgenden Reinigungskosten:

  • Aussenwäsche: CHF 35.–

  • Innenreinigung: CHF 35.–

  • Ausserordentliche Reinigungen: CHF 35.– pro Stunde + Materialkosten

Pannen

Bei Pannen ist der Vermieter unverzüglich zu informieren.
Jegliche Reparaturen dürfen ausschliesslich mit ausdrücklicher Zustimmung des Vermieters durchgeführt werden. Ohne vorherige Genehmigung besteht kein Anspruch auf Kostenübernahme oder Rückerstattung.
Reifen-, Batterie-, Treibstoff- und Schlüsselpannen liegen ausschliesslich in der Verantwortung des Mieters.

Fahrzeugausfall

Im Falle eines Fahrzeugausfalls (z. B. durch Unfall, Diebstahl oder technische Defekte) endet der Mietvertrag mit sofortiger Wirkung.
Calanda Reisen ist nicht verpflichtet, ein Ersatzfahrzeug bereitzustellen. Sollte in Ausnahmefällen dennoch eine Ersatzlösung möglich sein, erfolgt dies ausschliesslich freiwillig und ohne Anerkennung einer Rechtspflicht.
Der Kunde hat Anspruch auf Rückerstattung der nicht genutzten Miettage. Bereits entstandene und nicht rückerstattbare Kosten (z. B. Treibstoff, Reinigung, Bearbeitungsgebühren, Leistungen Dritter) bleiben geschuldet.

Hinweis: Der Vermieter behält sich vor, im Einzelfall zu entscheiden, ob und welche weiteren Massnahmen ergriffen werden. Ein Anspruch des Kunden auf Schadenersatz oder weitergehende Leistungen besteht nicht.

Unfall / Karrosserieschäden

Bei Unfällen ist unverzüglich ein Unfallprotokoll auszufüllen und dem Vermieter vorzulegen.
Bei unklarer oder strittiger Verschuldung ist zwingend ein Polizeirapport zu veranlassen.
Der Mieter ist verpflichtet, alle relevanten Informationen (z. B. Personalien der Beteiligten, Kennzeichen, Zeugenangaben) korrekt aufzunehmen und dem Vermieter vollständig zu übermitteln.
Unterlassene Meldungen oder verspätete Protokolle können zum Verlust des Versicherungsschutzes führen; allfällige daraus entstehende Schäden gehen zu Lasten des Mieters.

Wildschäden / Diebstahl

Bei Wildschäden oder Diebstahl ist unverzüglich ein Wildhüter- bzw. Polizeirapport einzuholen und dem Vermieter vorzulegen.
Ohne entsprechenden Rapport besteht kein Anspruch auf Versicherungsleistungen; allfällige Schäden oder Kosten gehen in diesem Fall zu Lasten des Mieters.

Versicherung / Selbstbehalte

Das Fahrzeug ist haftpflicht- und vollkaskoversichert.

Selbstbehalte:

  • CHF 1'000.– für Fahrerinnen und Fahrer ab 25 Jahren (Haftpflicht und Vollkasko)

  • CHF 3'000.– für Fahrerinnen und Fahrer unter 25 Jahren (Haftpflicht und Vollkasko)

Der Selbstbehalt wird für jeden Schadenfall separat in Rechnung gestellt und ist auch dann geschuldet, wenn der Verursacher nicht ermittelt werden kann.

Kein Versicherungsschutz besteht insbesondere bei:

  • Fahrten unter Alkohol-, Drogen- oder Medikamenteneinfluss

  • grobfahrlässigem Verhalten oder Verstoss gegen gesetzliche Vorschriften

  • unbefugter, zweckwidriger oder missbräuchlicher Nutzung des Fahrzeugs

  • Teilnahme an Rennen, Wettbewerben oder ähnlichen Veranstaltungen

  • Fahrten ins Ausland ohne schriftliche Bewilligung des Vermieters

  • Überladung oder unsachgemässe Beladung des Fahrzeugs

In diesen Fällen haftet der Kunde vollumfänglich für alle entstandenen Schäden und Kosten.

Parkschäden / Schäden an parkiertem Fahrzeug

Schäden, die entstehen, während das Fahrzeug unbeaufsichtigt parkiert ist (z. B. Kratzer, Dellen, Lackschäden oder Beschädigungen durch unbekannte Dritte), sind nicht durch die Versicherung gedeckt.

Der Kunde haftet in diesen Fällen vollumfänglich für alle Reparaturkosten, unabhängig davon, ob der Verursacher ermittelt wird oder nicht.

Zur Klarstellung gehören insbesondere zu den nicht versicherten Parkschäden:

  • Kratzer und Dellen am Fahrzeug beim Parkieren oder durch parkierte Fahrzeuge

  • Schäden durch unbekannte Dritte („Fahrerflucht“)

  • Schäden durch Einkaufswagen, Türen anderer Fahrzeuge oder äussere Einwirkungen

  • jede andere Beschädigung am parkierten oder unbeaufsichtigten Fahrzeug

​Nicht versicherte Schäden und Haftung des Kunden

Die folgenden Schäden sind nicht durch die Versicherung gedeckt und gehen vollständig zu Lasten des Kunden. Der Kunde haftet in diesen Fällen für sämtliche Reparaturkosten sowie allfällige Zusatzkosten (z. B. Abschleppen, Stillstandstage):

 

Schäden am Innenraum

Beschädigungen am Innenraum des Fahrzeugs, insbesondere an Sitzen, Armaturen, Verkleidungen, Teppichen oder Gepäckraum, sind nicht versichert.

 

Schäden an Reifen und Felgen

Nicht gedeckt sind Schäden an Reifen oder Felgen, die nicht direkt aus einem vollkaskoversicherten Kollisionsereignis resultieren, z. B.:

  • Bordsteinschäden

  • Reifenschäden durch unsachgemässe Fahrt oder Hindernisse

  • Schnitte, Risse, Verformungen oder Plattreifen

 

Schäden an mitgeführten Gegenständen

Mitgeführte Sachen, persönliche Gegenstände und Gepäck der Insassen sind nicht versichert.

 

Keine Pannenhilfe und kein Ersatzfahrzeug

Kosten für Pannenhilfe, Abschleppen, Rücktransport, ÖV-Fahrten sowie Ersatzfahrzeuge sind nicht durch die Versicherung gedeckt.

 

Schäden infolge unsachgemässer oder unzulässiger Nutzung

Nicht gedeckt sind insbesondere Schäden aufgrund von:

  • Überladung oder unsachgemässer Beladung

  • Fahrten auf nicht zugelassenen oder ungeeigneten Strassen

  • Zweckwidriger Nutzung des Fahrzeugs

  • Missachtung technischer Vorgaben (Ölstand, Reifendruck usw.)

 

Obliegenheitsverletzungen

Bei Verstoss gegen gesetzliche Vorschriften oder Mietbedingungen (z. B. fahrerisches Fehlverhalten, Alkohol, Drogen, Medikamente, Rennen, Fahrten ins Ausland ohne Bewilligung) haftet der Kunde vollumfänglich für sämtliche Schäden und Folgekosten.

Rückgabe

Die Rückgabe hat zum vertraglich vereinbarten Zeitpunkt am Domizil des Vermieters zu erfolgen.

Das Fahrzeug gilt erst dann als zurückgegeben, wenn die Schlüssel sowie sämtliche Wagendokumente dem Vermieter übergeben wurden.
Verspätete Rückgaben werden wie folgt verrechnet:

  • bis 2 Stunden: pauschal CHF 50.–

  • ab mehr als 2 Stunden: ein zusätzlicher Miettag (CHF 250.–)

Schäden oder besondere Vorkommnisse sind bei Rückgabe zu melden; nicht gemeldete Schäden werden nachbelastet.

Vorzeitige Rückgabe: Eine vorzeitige Rückgabe berechtigt nicht zu einer Mietpreisreduktion.

Annullierungskosten

Die Stornierung von bestätigten Reservationen muss in schriftlicher Form an Calanda Reisen übermittelt werden.

  • Bis 30 Arbeitstage vor Mietbeginn: Bearbeitungsgebühr von CHF 20.–

  • 30 bis 22 Arbeitstage vor Mietbeginn: 10 % der Auftragsbestätigung

  • 21 bis 15 Arbeitstage vor Mietbeginn: 20 % der Auftragsbestätigung

  • 14 bis 8 Arbeitstage vor Mietbeginn: 40 % der Auftragsbestätigung

  • 7 bis 0 Arbeitstage vor Mietbeginn: 80 % der Auftragsbestätigung

Zusätzlich sind alle bereits entstandenen und nicht rückerstattbaren Kosten im Zusammenhang mit der Dienstleistung (z. B. Bewilligungen, Reservationen oder von Dritten erbrachte und vorgängig bezahlte Leistungen) unabhängig vom Zeitpunkt der Annullation voll zu bezahlen.

Fundgegenstände

Calanda Reisen bemüht sich, im Fahrzeug zurückgelassene Gegenstände zu sichern und bis zu 5 Tage aufzubewahren.
Nach Ablauf dieser Frist besteht kein Anspruch mehr auf Aufbewahrung oder Rückgabe.
Auf Wunsch können Fundgegenstände dem Kunden zugesandt werden. In diesem Fall werden Bearbeitungskosten von CHF 40.– sowie die effektiven Versandkosten verrechnet. Der Versand erfolgt ausschliesslich auf Risiko des Kunden.

Grobfahrlässigkeit

Bei grobfahrlässigem Verhalten des Mieters oder Fahrers kann der Versicherer Regress nehmen. In solchen Fällen haftet der Mieter für sämtliche dadurch entstehenden Schäden oder Kosten, die nicht von der Versicherung übernommen werden.
Als grobfahrlässig gelten insbesondere:

  • Fahren unter Alkohol- oder Drogeneinfluss,

  • massives Überschreiten der zulässigen Geschwindigkeit,

  • bewusste Missachtung von Verkehrsregeln oder Sicherheitsvorschriften,

  • Verwendung des Fahrzeugs für nicht genehmigte Zwecke.

Zahlungsbedingungen und Verzug

Die Rechnung wird von Calanda Reisen in elektronischer Form (per E-Mail) ausgestellt.
Der auf der Rechnung angegebene Zahlungstermin ist verbindlich.

Wird ausdrücklich eine Papierrechnung gewünscht, fällt hierfür ein Zuschlag von CHF 5.– zur Deckung der Versand- und Bearbeitungskosten an.

Wird der Zahlungstermin nicht eingehalten, gerät der Kunde ohne Mahnung in Verzug. In diesem Fall behält sich Calanda Reisen das Recht vor, Verzugszinsen von 5 % p. a. sowie Mahngebühren von CHF 20.– pro Mahnung zu erheben.
Der Kunde trägt zudem sämtliche Inkassokosten. Eine Verrechnung mit Gegenforderungen ist ausgeschlossen, es sei denn, diese sind rechtskräftig festgestellt oder schriftlich anerkannt.

Gerichtsstand

Ausschliesslicher Gerichtsstand ist Chur. Es gilt Schweizer Recht.

Stand: Dezember 2025

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