AGB FÜR DIE DIENSTLEISTUNG ALS REISEVERANSTALTER
GEGENSTAND DER DIENSTLEISTUNG
Die Dienstleistung als Reiseveranstalter wird von CALANDA REISEN mit firmeneigenen Autobussen/Kleinbussen oder mit gleichwertigen Fahrzeugen von Partnerunternehmen erbracht.
Alle eingesetzten Fahrzeuge sind:
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im Besitz eines gültigen Fahrzeugscheins;
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mit den gesetzlich erforderlichen Zulassungen und Bewilligungen versehen;
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mit regelmässig gewarteten und kalibrierten Fahrtenschreibern ausgestattet;
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nach den geltenden Vorschriften periodisch (mindestens jährlich) geprüft.
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Die Fahrzeuge verfügen über eine der Anzahl Fahrgäste angemessene Kapazität und befinden sich in einem betriebs- und verkehrssicheren Zustand; dies wird durch die Dokumente der periodischen Fahrzeugprüfungen (MFK) belegt.
Alle Fahrzeuge sind gemäss Gesetz haftpflichtversichert.
Die Fahrzeuge werden ausschliesslich von Chauffeurinnen/Chauffeuren geführt, die über die gesetzlich erforderlichen Führerausweise der entsprechenden Kategorie und – soweit erforderlich – die CZV-Qualifikation verfügen und die Arbeits- und Ruhezeitvorschriften einhalten.
VERTRAGSABSCHLUSS, MITREISENDE, BEZAHLUNG
Ihre Anmeldung ist für Sie verbindlich. Der Reisevertrag zwischen Ihnen und uns kommt mit der vorbehaltlosen Annahme Ihrer schriftlichen, telefonischen, elektronischen oder persönlichen Anmeldung zustande. Reserviert der Anmeldende für weitere Reiseteilnehmende, so steht er für deren Vertragspflichten (insbesondere die Bezahlung des Reisepreises) wie für seine eigenen Verpflichtungen ein.
Die Zuteilung der Sitzplätze erfolgt nach Ermessen von Calanda Reisen. Besondere Wünsche (z. B. ein bestimmter Platz) sind bei der Buchung mitzuteilen; wir bemühen uns, diese im Rahmen des Möglichen zu berücksichtigen, können jedoch keine Garantie übernehmen.
Für Reisearrangements anderer Reiseveranstalter oder von Fluggesellschaften, die wir lediglich vermitteln, gelten ausschliesslich deren eigene Vertrags- und Reisebedingungen.
Unsere Leistungen ergeben sich aus der jeweiligen Leistungsbeschreibung im Prospekt oder in der Reiseausschreibung. Sonderwünsche werden nur dann Vertragsbestandteil, wenn sie von der Buchungsstelle ausdrücklich und schriftlich bestätigt worden sind. Sofern in der Reiseausschreibung nicht anders angegeben, beginnen die Leistungen am definierten Abfahrtsort.
Wir behalten uns ausdrücklich das Recht vor, andere als die ausgeschriebenen Fahrzeugtypen einzusetzen, einschliesslich gleichwertiger Fahrzeuge von Partnerunternehmen.
Rechnung
Der gesamte Reisepreis ist in voller Höhe zu bezahlen. Der jeweils gültige Zahlungstermin wird in der Rechnung festgelegt und ist verbindlich. Erfolgt die Zahlung nicht fristgerecht, haben wir das Recht, entschädigungslos vom Vertrag zurückzutreten und die entsprechenden Annullationskosten einzufordern.
Zahlungsbedingungen und Verzug
Die in der Rechnung angegebenen Zahlungstermine sind verbindlich. Wird der Zahlungstermin nicht eingehalten, gerät der Kunde ohne weitere Mahnung in Verzug. In diesem Fall behält sich Calanda Reisen das Recht vor, Verzugszinsen von 5 % pro Jahr sowie Mahngebühren von CHF 20.– pro Mahnung zu erheben. Der Kunde trägt zudem sämtliche Kosten, die im Zusammenhang mit dem Inkasso entstehen. Eine Verrechnung von Gegenforderungen des Kunden mit dem Reisepreis ist nur zulässig, wenn diese von Calanda Reisen schriftlich anerkannt oder rechtskräftig festgestellt sind.
Die Rechnung wird von Calanda Reisen in elektronischer Form (per E-Mail) ausgestellt. Der auf der Rechnung angegebene Zahlungstermin ist verbindlich. Wird ausdrücklich eine Papierrechnung gewünscht, fällt hierfür ein Zuschlag von CHF 5.– zur Deckung der Versand- und Bearbeitungskosten an.
Unsere Preise verstehen sich, soweit nicht anders erwähnt, pro Person in Schweizer Franken (CHF).
ÄNDERUNGEN DER BUCHUNG ODER ANNULLIERUNG DER REISE DURCH DEN REISENDEN
Änderung der Buchung
Bei Namensänderungen, Benennung eines Ersatzreisenden oder anderen Änderungen (z. B. Reisedaten, Nebenleistungen, Reiseziel, Einsteigeort) erheben wir eine Bearbeitungsgebühr von 20 % des Reisepreises pro Person.
Bei mehrtägigen Reisen können zusätzlich allfällige von Dritten erhobene Kosten (z. B. Gebühren für bereits ausgestellte Eintrittskarten, Hotelbuchungen oder andere namentlich gebundene Leistungen) anfallen. Diese werden dem Kunden weiterverrechnet.
Bitte beachten Sie, dass Änderungen ab einem gewissen Zeitpunkt vor der Abreise unter Umständen nicht mehr möglichsind.
Stornierungen
Bei einer Annullation werden folgende Annullationskosten in Prozenten des gesamten Reisepreises pro Person erhoben (mindestens jedoch CHF 20.–):
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Bis 30 Tage vor Abreise: 20 %
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29 – 15 Tage vor Abreise: 40 %
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14 – 4 Tage vor Abreise: 60 %
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Ab 3 Tagen vor Abreise oder Nichterscheinen: 100 %
Zusätzlich sind bereits gebuchte und nicht erstattbare Leistungen (z. B. Eintrittskarten, Hotelbuchungen, Reservierungen oder andere namentlich gebundene Dienstleistungen) unabhängig vom Zeitpunkt der Annullation in voller Höhe zu bezahlen.
Massgebend zur Berechnung der Fristen ist das Eintreffen Ihrer schriftlichen Mitteilung bei uns oder der Buchungsstelle; beim Eintreffen an Wochenenden oder Feiertagen ist der nächstfolgende Arbeitstag massgebend.
Ersatzperson
Im Falle einer Annullierung können Sie eine Ersatzperson benennen, die die Reise zu den gleichen Vertragsbedingungen antritt. In diesem Fall haften Sie und die Ersatzperson solidarisch für die Bezahlung des gesamten Reisepreises sowie der anfallenden Kosten.
Für die Übertragung fällt eine Bearbeitungsgebühr von 20% des Reisepreises (mindestens CHF 20.–) an, zuzüglich allfälliger bereits entstandener und nicht rückerstattbarer Kosten (z. B. namensgebundene Tickets, Hotelbuchungen oder andere Leistungen Dritter).
Eine Ersatzperson kann nur berücksichtigt werden, wenn die Mitteilung schriftlich erfolgt und folgende Fristen eingehalten werden:
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bei Tagesreisen: mindestens 3 Tage vor der Abreise,
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bei Mehrtagesreisen: mindestens 7 Tage vor der Abreise.
Wir behalten uns in jedem Fall das Recht vor, die Übertragung abzulehnen, wenn diese aus Gründen, die nicht in unserem Einflussbereich liegen (z. B. namensgebundene Tickets oder Bestimmungen von Drittanbietern), nicht möglich ist.
VERSICHERUNGEN
In unseren Preisen ist keine Versicherung inbegriffen (z. B. Annullationskosten, Krankenversicherung, Rückführung oder Deckung bei Unfällen ausserhalb unserer Fahrzeuge). Wir empfehlen den Teilnehmenden daher dringend, eine entsprechende persönliche Versicherung abzuschliessen.
Haftpflicht
Während der Fahrt in unseren Bussen sind Sie durch unsere Haftpflichtversicherung gemäss schweizerischer Gesetzgebung gedeckt. Ausserhalb unserer Fahrzeuge besteht keinerlei Haftung unsererseits.
Reisegepäck
Das im Gepäckraum unserer Busse transportierte Gepäck ist nicht versichert. In allen anderen Fällen übernehmen wir keine Haftung.
KUNDENGELDABSICHERUNG
Unser Unternehmen ist Teilnehmer am Garantiefonds der Schweizer Reisebranche und garantiert dem Konsumenten die Sicherstellung seiner im Zusammenhang mit der Buchung einer Pauschalreise einbezahlten Beträge sowie seine Rückreise. Detaillierte Auskunft erhalten Sie bei Ihrer Buchungsstelle oder unter www.garantiefonds.ch.
EINREISEFORMALITÄTEN
Die Teilnehmenden sind selbst verantwortlich für die Einhaltung der Einreisebestimmungen der besuchten Länder sowie für die rechtzeitige Beschaffung und das Mitführen der erforderlichen Reisedokumente (Pass, Identitätskarte, Visa, Impfzeugnisse usw.). Wird die Einreise aufgrund fehlender oder ungültiger Dokumente verweigert, gehen sämtliche daraus entstehenden Kosten (einschliesslich Rückreise) zu Lasten der Teilnehmenden.
VERHALTENSPFLICHTEN DER REISENDEN
Die Reisenden sind verpflichtet, die geltenden Sicherheits- und Ordnungsvorschriften einzuhalten (z. B. Anschnallpflicht, Rauchverbot) und den Anweisungen des Chauffeurs Folge zu leisten.
Verstösse gegen diese Pflichten, die zu Schäden, Verzögerungen oder Bussen führen, gehen ausschliesslich zu Lasten des Kunden.
Der Chauffeur ist berechtigt, Fahrgäste, die gegen diese Vorschriften verstossen, von der Weiterfahrt auszuschliessen. Ein Anspruch auf Rückerstattung besteht in diesem Fall nicht.
PROGRAMM- UND PREISÄNDERUNGEN
Änderungen vor Vertragsabschluss
Wir behalten uns ausdrücklich das Recht vor, Angaben im Prospekt, Leistungsbeschreibungen sowie Preise bis zum Zeitpunkt der Buchung zu ändern. In diesem Fall werden Sie vor Vertragsabschluss über die Änderungen informiert.
Preisänderungen nach Vertragsabschluss
Nach Abschluss des Vertrages können Preisänderungen nur in Ausnahmefällen notwendig werden. Dies gilt ausschliesslich bei:
a) nachträglicher Erhöhung der Beförderungskosten (einschliesslich Treibstoffzuschläge),
b) neu eingeführten oder erhöhten staatlichen Abgaben oder Gebühren (z. B. Flughafentaxen, Ein- und Ausschiffungsgebühren),
c) erheblichen Wechselkursänderungen,
d) staatlich verfügten Preiserhöhungen (z. B. Mehrwertsteuer).
Eine Anpassung des Reisepreises erfolgt spätestens 10 Tage vor Reisebeginn.
Programmänderungen vor Reisebeginn
Nach der Buchung und vor Reisebeginn behalten wir uns das Recht vor, das Reiseprogramm oder einzelne vereinbarte Leistungen (z. B. Unterkunft, Transportart, Transportmittel usw.) zu ändern, wenn höhere Gewalt oder unvorhersehbare Umstände dies erfordern. In solchen Fällen bemühen wir uns, gleichwertige oder – falls dies nicht möglich ist – möglichst angemessene Ersatzleistungen anzubieten.
Rechte der Kunden bei wesentlichen Änderungen
Erhöht sich der Reisepreis nach Vertragsabschluss um mehr als 10% oder führen Programmänderungen bzw. Änderungen einzelner vereinbarter Leistungen zu einer erheblichen Änderung eines wesentlichen Vertragspunktes, haben Sie folgende Rechte:
a) Sie können die Vertragsänderung akzeptieren.
b) Sie können innerhalb von 3 Tagen nach Erhalt unserer Mitteilung schriftlich vom Vertrag zurücktreten; in diesem Fall erstatten wir Ihnen den bereits bezahlten Reisepreis unverzüglich zurück.
c) Sie können uns innerhalb von 5 Tagen nach Erhalt unserer Mitteilung schriftlich mitteilen, dass Sie an einer von uns vorgeschlagenen gleichwertigen Ersatzreise teilnehmen möchten.
Erhalten wir innerhalb dieser Frist keine Mitteilung von Ihnen, gilt die Preis-, Programm- oder Leistungsänderung als akzeptiert. Die 3-Tage-Frist ist eingehalten, wenn Ihre Mitteilung am 3. Tag der Schweizerischen Post übergeben wird.
REISEABSAGE DURCH DEN REISEVERANSTALTER
Mindestteilnehmerzahl
Für unsere Reisen gilt eine festgelegte Mindestteilnehmerzahl. Wird diese nicht erreicht, behalten wir uns das Recht vor, die Reise spätestens
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7 Tage vor Reisebeginn bei Reisen von bis zu 4 Tagen,
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10 Tage vor Reisebeginn bei Reisen von mehr als 4 Tagen,
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1 Tag vor Reisebeginn bei Tagesreisen
zu annullieren.
Zwingende Gründe
Müssen wir eine Reise aufgrund zwingender Gründe wie höhere Gewalt, Naturkatastrophen, Unruhen, Streiks, staatliche Massnahmen, Epidemien, Pandemien oder ähnlicher Ereignisse absagen, informieren wir Sie so rasch wie möglich.
Ersatzreise / Rückerstattung
In beiden Fällen bemühen wir uns, Ihnen eine gleichwertige Ersatzreise anzubieten. Sollten Sie diese nicht antreten wollen, erstatten wir Ihnen bereits bezahlte Beträge unverzüglich zurück. Weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen.
Veranstaltungskarten
Bei Reisen, die Eintrittskarten für Veranstaltungen (z. B. Konzerte) beinhalten, werden die Ticketkosten im Falle einer Absage der Reise wegen zu geringer Teilnehmerzahl nicht zurückerstattet.
PROGRAMMÄNDERUNGEN, AUSFALL UND LEISTUNGEN WÄHREND DER REISE
Müssen während der Reise Programmänderungen vorgenommen werden, bemühen wir uns, eine möglichst gleichwertige Ersatzleistung oder Alternative anzubieten. Weist das Programm durch die Änderung einen objektiven Minderwert auf, vergüten wir den entsprechenden Anteil.
Führen unvorhergesehene und unvermeidbare Änderungen zu zusätzlichen Kosten, weil keine gleichwertige Ersatzleistung oder Rückbeförderungsmöglichkeit gegeben ist und die Massnahme im Interesse des Kunden erfolgt, gehen diese Zusatzkosten zu Lasten des Kunden.
Ein Rücktritt während der Reise ist nur möglich, wenn ein wesentlicher Teil der vereinbarten Leistungen nicht erbracht und keine angemessene Alternative angeboten werden kann oder wenn die angebotene Ersatzleistung aus wichtigen Gründen abgelehnt wird.
REISEABBRUCH DURCH DEN REISENDEN
Wenn Sie die Reise aus eigenen Gründen abbrechen, besteht kein Anspruch auf Rückerstattung des Reisepreises; allfällige Mehrkosten (z. B. Rücktransport) gehen zu Ihren Lasten.
Müssen Sie die Reise aus zwingenden Gründen (z. B. Krankheit, Unfall) abbrechen, unterstützt Sie unser Chauffeur/Reiseleiter bei der Organisation Ihrer Rückreise. In diesem Fall vergüten wir jene Leistungen, die von uns nicht mehr in Anspruch genommen und uns nicht belastet werden – abzüglich einer Bearbeitungsgebühr von 20 % des betroffenen Betrages (mindestens CHF 20.–).
BEANSTANDUNGEN
Entspricht die Reise nicht der vertraglichen Vereinbarung oder entsteht Ihnen ein Schaden, sind Sie verpflichtet, den Mangel oder Schaden unverzüglich unserem Chauffeur/Reiseleiter zu melden. Dieser wird sich bemühen, innerhalb angemessener Frist Abhilfe zu schaffen.
Kann keine Abhilfe geleistet werden, ist sie nicht möglich oder nicht genügend, lassen Sie sich die Beanstandung sowie die unterbliebene Abhilfe vom Chauffeur/Reiseleiter schriftlich bestätigen. Unser Chauffeur/Reiseleiter ist jedoch nicht berechtigt, Schadenersatzforderungen oder ähnliche Ansprüche anzuerkennen.
Sollten Sie eine Rückvergütung oder Schadenersatz geltend machen wollen, müssen Sie uns Ihre Beanstandung spätestens 15 Tage nach dem tatsächlichen Ende der Reise schriftlich einreichen. Nach Ablauf dieser Frist erlöschen sämtliche Ansprüche.
HAFTUNG DES REISEVERANSTALTERS
Calanda Reisen ist als Reiseveranstalter verantwortlich für den Inhalt des Reiseprogramms sowie für die sorgfältige Auswahl der Leistungsträger (z. B. Hotels) und die ordnungsgemässe Durchführung der Reise.
Wir haften jedoch nicht für Schäden oder Verluste, die nicht direkt auf unser eigenes Verschulden zurückzuführen sind, insbesondere nicht für Vorfälle, die durch Drittanbieter (z. B. Hotels, Restaurants, Veranstalter) oder durch das Verhalten anderer Reiseteilnehmer oder Dritter entstehen (z. B. Diebstahl von Gepäck im Hotel).
Die Haftung beschränkt sich ausschliesslich auf den unmittelbaren Schaden und ist in jedem Fall maximal auf den vereinbarten Pauschalpreis begrenzt. Eine Haftung für mittelbare Schäden (wie entgangener Gewinn, zusätzliche Kosten oder Zeitverlust) ist ausgeschlossen.
FUNDGEGENSTÄNDE
Calanda Reisen bemüht sich, im Fahrzeug zurückgelassene Gegenstände zu sichern und bis zu 5 Tage aufzubewahren.Nach Ablauf dieser Frist besteht kein Anspruch mehr auf Aufbewahrung oder Rückgabe.Auf Wunsch können Fundgegenstände dem Kunden zugesandt werden. In diesem Fall werden Bearbeitungskosten von CHF 40.– sowie die effektiven Versandkosten verrechnet. Der Versand erfolgt ausschliesslich auf Risiko des Kunden.
TRINKGELDER
Ein Trinkgeld als Anerkennung für eine besonders gute Betreuung ist stets willkommen, jedoch selbstverständlich freiwillig. Trinkgelder für den Chauffeur sind in unseren Preisen nicht enthalten und sind direkt an ihn zu entrichten; sie können nicht über die Rechnung abgewickelt werden.
GERICHTSSTAND
Ausschliesslicher Gerichtsstand ist Chur. Das Schweizer Recht ist anwendbar.
Stand: September 2025





