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AGB FÜR DIE DIENSTLEISTUNG ALS REISEVERANSTALTER

 

GEGENSTAND DER DIENSTLEISTUNG

Die Dienstleistung als Reiseveranstalter wird von CALANDA REISEN mit firmeneigenen Autobussen / Kleinbussen oder mit ebenbürtigem Fahrzeug einer Drittenfirma ausgeführt.

Alle benutzten Fahrzeuge sind:

a)      im Besitze eines regulären Fahrzeugscheins;

b)     ausgestattet mit einer Lizenz für die handelsüblichen Bestimmungen;

c)      ausgerüstet mit regelmässig überholten Fahrtenschreibern;

d)     nach den geltenden Bestimmungen jährlich geprüft.

Die Fahrzeuge haben des Weiteren eine entsprechende Aufnahmefähigkeit im Verhältnis zu der Anzahl Fahrgäste und zeigen eine perfekte Effizienz in Bezug auf die Mechanik. Dies wird von den entsprechenden Dokumenten der jährlich durchgeführten Fahrzeugprüfungen der Motorfahrzeugkontrolle bestätigt.

Alle Fahrzeuge haben eine vom Gesetz vorgeschriebene Versicherungsdeckung.

Die Fahrzeuge werden ausschliesslich von Fahrern geführt, die im Besitze eines vom Gesetz vorgeschriebenen Führerscheins sind.

 

VERTRAGSABSCHLUSS, MITREISENDE, BEZAHLUNG

Ihre Anmeldung ist für Sie verbindlich. Der Reisevertrag zwischen Ihnen und uns kommt mit der vorbehaltlosen Annahme Ihrer schriftlichen, telefonischen, elektronischen oder persönlichen Anmeldung zustande. Reserviert der Anmeldende für weitere Reiseteilnehmer, so steht er für deren Vertragspflichten (insbesondere die Bezahlung des Reisepreises) wie für seine eigenen Verpflichtungen ein. Für Reisearrangements von anderen Reiseveranstaltern und von Fluggesellschaften, welche Ihnen vom Reiseveranstalter lediglich vermittelt werden, gelten deren eigene Vertrags- und Reisebedingungen.

Unsere Leistungen ergeben sich aus der Leistungsbeschreibung im Prospekt oder der Reiseausschreibung. Sonderwünsche sind nur dann Vertragsbestandteil, wenn sie von der Buchungsstelle schriftlich und vorbehaltlos bestätigt worden sind. Die Leistungen beginnen, wenn in der Reiseausschreibung nicht anders vermerkt ab dem Abfahrtsort.

Ihre Zahlung: Bei Erhalt der Reisebestätigung wird eine Anzahlung pro Person zur sofortigen Zahlung fällig. Die Restzahlung hat bis spätestens 30 Tage vor Reisebeginn bei Ihrer Buchungsstelle einzutreffen. Bei kurzfristigen Buchungen ist der gesamte Betrag bei Buchung zahlbar. Bei nicht fristgerechter Anzahlung oder Restzahlung haben wir das Recht, entschädigungslos vom Vertrag zurückzutreten und die Annullationskosten einzufordern.

Unsere Preise verstehen sich (wo nicht anders erwähnt) pro Person in Schweizer Franken.

 

ÄNDERUNGEN DER BUCHUNG ODER ANNULLIERUNG DER REISE DURCH DEN REISENDEN

Änderung der Buchung: Bei Namensänderung, Benennung eines Ersatzreisenden, Änderungen der Reisedaten innerhalb des zeitlichen Geltungsbereiches des Reiseprogramms, gebuchter Nebenleistungen, des Reiseziels oder des Einsteigeortes bis 31 Tage vor Abreisedatum erheben wir eine Bearbeitungsgebühr von CHF 60.– pro Person, höchstens CHF 120.– pro Auftrag.

Annullationen: Annullieren Sie Ihre Reise vor Reisebeginn, erheben wir eine Bearbeitungsgebühr von CHF 60.– pro Person, maximal CHF 120.– pro Auftrag. Bearbeitungsgebühren werden nicht durch eine allfällige Annullationskostenversicherung gedeckt. Allfällige Auftragspauschalen oder Versicherungsprämien sind nicht erstattbar. Je nach Datum Ihres Rücktritts oder Ihrer Änderung müssen wir zusätzlich zur Bearbeitungsgebühr folgende Annullationskosten in Prozenten des Rechnungstotals in Rechnung stellen.

Annullationskosten eintägige Busreisen: Eintägige Busreisen können nicht annulliert werden, resp. bei Nichterscheinen wird der einbezahlte Reisepreis nicht zurückerstattet. Namensänderungen sind ohne Kostenfolge möglich. Umbuchungen auf ein anderes Datum werden mit einer Bearbeitungsgebühr von CHF 20.– pro Dossier belastet.

Annullationskosten bei allen anderen Busreisen

30 – 22 Tage vor Abreise    10%

21 – 15 Tage vor Abreise    30%

14 – 08 Tage vor Abreise    60%

07 – 02 Tage vor Abreise    80%

01 – 0 Tage vor Abreise / Nichterscheinen    100%

 

Massgebend zur Berechnung der Fristen ist das Eintreffen Ihrer schriftlichen Mitteilung bei uns oder der Buchungsstelle; beim Eintreffen an Wochenenden oder Feiertagen ist der nächstfolgende Arbeitstag massgebend.

Ersatzperson: Wenn Sie die Reise absagen müssen, können Sie einen Ersatzreisenden stellen, welcher die Reise unter den gleichen Bedingungen antritt. Tritt dieser Ersatzreisende in den Vertrag ein, so haften Sie und er gemeinsam (solidarisch) für die Bezahlung des gesamten Reisepreises, der Bearbeitungsgebühr und allfälligen Mehrkosten. Der Eintritt einer Ersatzperson ist zulässig:

a) bei Reisen in der Schweiz bis zum Reisebeginn

b) bei Reisen in Europa und in Ländern ohne Visumspflicht bis 48 Std. vor der vereinbarten Abreise.

Veranstaltungskarten: Karten für Veranstaltungen, auch wenn innerhalb eines Pauschalarrangements gebucht, können nicht mehr annulliert werden und werden bei Umbuchungen und Annullationen, unabhängig vom Zeitpunkt, voll verrechnet. Kann Calanda Reisen die Veranstaltungskarten weiterverkaufen, wird nur die Bearbeitungsgebühr verrechnet. Die Abrechnung erfolgt nach der Durchführung der Reise. Die Annullationskostenversicherung deckt Kosten von Eintrittskarten, sobald die Buchung von uns bestätigt ist.

 

VERSICHERUNGEN

Der obligatorische Versicherungsschutz ist in unseren Pauschalpreisen nicht inbegriffen und variiert je nach Reisepreis bzw. Reiseart. Sie ist nur gültig, falls die Annullierung durch Krankheit, Unfall oder Todesfall erfolgt. Sollten Sie bereits eine eigene Annullationskosten- oder Rückreiseversicherung besitzen, können Sie anlässlich der Buchung auf diese Versicherung verzichten.

Haftpflicht: Durch unsere Haftpflichtversicherung sind Sie als Person während der Reise im Car im Sinne der schweizerischen Gesetzgebung vollumfänglich versichert. Ausserhalb des Cars besteht unsererseits keine Haftung.

Reisegepäck: Während der Fahrt mit dem Car ist das Gepäck, das sich im Kofferraum befindet, versichert. Ansonsten besteht keine Haftung.

Extrarückreise: Die Abdeckung solcher Fälle oder sonstiger Risiken ist Sache der Reiseteilnehmer. Es besteht unsererseits keine Haftung.

 

EINREISEFORMALITÄTEN

Schweizer Bürger benötigen für die Reisen, je nach Land, eine gültige Identitätskarte, einen gültigen Pass oder ein Visum (anderslautende Vorschriften finden Sie bei der jeweiligen Reiseausschreibung). Bürger anderer Staaten geben bitte ihre Nationalität bei der Buchung bekannt und erkundigen sich bei den entsprechenden Botschaften. Die Reiseteilnehmer sind für das Einhalten dieser Vorschriften, die Beschaffung sowie das Mitführen der notwendigen Reisedokumente (wie Pass, Identitätskarte, Impfzeugnis usw.) selber verantwortlich. Bitte überprüfen sie die Reiseunterlagen vor Ihrer Abreise auf ihre Vollständigkeit und Richtigkeit. Wird Ihnen die Einreise infolge nicht korrekter oder nicht vorhandener Dokumente verweigert, gehen die Rückreisekosten zu Ihren Lasten.

Die Zuteilung der Plätze erfolgt in der Reihenfolge der Anmeldungen und werden für die gesamte Dauer der Reise zugeteilt. Wir behalten uns ausdrücklich das Recht vor, andere als die ausgeschriebenen Fahrzeugtypen oder Fahrzeuge befreundeter Firmen einzusetzen. Werden beispielsweise zwei Cars für eine Reise eingesetzt, so sind Änderungen in der Platzzuteilung möglich. Alle Fahrten werden mit Nichtrauchercars durchgeführt.

 

PROGRAMM- UND PREISÄNDERUNGEN

Änderung vor Vertragsabschluss: Wir behalten uns ausdrücklich das Recht vor, Prospektangaben, Leistungsbeschreibungen und Preise in den Prospekten und auf den Preislisten vor Ihrer Buchung zu ändern. Sollte dies der Fall sein, orientiert Sie Ihre Buchungsstelle vor Vertragsabschluss über die Änderungen.

Preisänderungen nach Vertragsabschluss: In Ausnahmefällen ist es möglich, dass der vereinbarte Preis erhöht werden muss. Preiserhöhungen können sich ausfolgenden Gründen ergeben:

a) der nachträglichen Erhöhung der Beförderungskosten (einschliesslich Treibstoffzuschläge)

b) neu eingeführten oder erhöhten staatlichen Abgaben oder Gebühren (z.B. Flughafentaxen, Landegebühren, Ein- und Ausschiffungsgebühren usw.)

c) Wechselkursänderungen

d) Staatlich verfügten Preiserhöhungen (z.B. Mehrwertsteuer)

Erhöhen sich die Kosten dieser Reiseleistungen, so können sie an Sie weitergegeben werden. Wir werden die Preiserhöhung spätestens 22 Tage vor Reisebeginn vornehmen. 

 

Programmänderungen, Änderungen im Transportbereich nach Ihrer Buchung und vor Reisebeginn: Wir behalten uns auch in Ihrem Interesse das Recht vor, das Reiseprogramm oder einzelne vereinbarte Leistungen (wie z.B. Unterkunft, Transportart, Transportmittel  usw.) zu ändern, wenn höhere Gewalt oder ein Ereignis, das trotz aller gebotener Sorgfalt nicht vorhersehbar oder abwendbar ist, es erfordern. Wir sind bemüht, Ihnen gleichwertige Ersatzleistungen anzubieten. 

 

Ihre Rechte, wenn nach Vertragsabschluss der Reisepreis erhöht wird, Programmänderungen oder Änderungen im Transportbereich vorgenommen werden. Führen die Programmänderung oder die Änderung einzelner vereinbarter Leistungen zu einer erheblichen Änderung eines wesentlichen Vertragspunktes oder beträgt die Preiserhöhung mehr als 10%, so haben Sie folgende Rechte:

a) Sie können die Vertragsänderung annehmen.

b) Sie können innert 5 Tagen nach Erhalt unserer Mitteilung schriftlich vom Vertrag zurücktreten und erhalten den bereits bezahlten Reisepreis unverzüglich zurückerstattet.

c) Sie können uns innert 5 Tagen nach Erhalt unserer Mitteilung schriftlich informieren, dass Sie an einer von uns vorgeschlagenen gleichwertigen Ersatzreise teilnehmen wollen.

 

Lassen Sie uns keine Mitteilung nach Buchstabe b) oder c) zukommen, so stimmen Sie der Preis-, Programm- oder Leistungsänderung zu. Die 5-Tage-Frist ist eingehalten, wenn Sie Ihre Mitteilung am 5. Tag der schweizerischen Post übergeben.

 

 

REISEABSAGE DURCH DEN REISEVERANSTALTER

Für die Reisen gilt eine festgelegte Mindestteilnehmerzahl. Bei Nichterreichen dieser Teilnehmerzahl behalten wir uns das Recht vor, die Reise spätestens 22 Tage (bei Reisen über 4 Tage), resp. 14 Tage (bei Reisen bis 4 Tage) vor Reisebeginn zu annullieren. Bei Tagesreisen reduziert sich die Frist auf 1 Tag.

Zwingende Gründe: Sollten zwingende Gründe, wie höhere Gewalt, Naturkatastrophen, Unruhen, Streiks, staatliche Massnahmen, Epidemien usw. die sichere Durchführung der Reise erheblich erschweren oder verhindern, orientieren wir Sie über die Reiseabsage so rasch als möglich.

Ersatzreise: In beiden Fällen sind wir bemüht, Ihnen eine gleichwertige Ersatzreise anzubieten. Nehmen Sie an dieser nicht teil, werden die bezahlten Beträge unverzüglich rückerstattet. Weitere Ansprüche Ihrerseits sind ausgeschlossen.

 

PROGRAMMÄNDERUNGEN, AUSFALL UND LEISTUNGEN WÄHREND DER REISE

Müssen Programmänderungen während der Reise vorgenommen werden, bemühen wir uns, eine gleichwertige Ersatzleistung/Alternative anzubieten. Sollte das Programm durch die Änderung einen objektiven Minderwert aufweisen, vergüten wir Ihnen diesen. Führen unvorhergesehene notwendige Programmänderungen zu Zusatzkosten, weil unverschuldeterweise keine gleichwertige Ersatzleistung oder gleichwertige Rückbeförderungsmöglichkeit gegeben ist und die Massnahme im objektiven Interesse des Kunden erfolgt, gehen diese Zusatzkosten zu Lasten des Kunden. Während der Reise steht dem Kunden ein Rücktritt nur zu, wenn ein erheblicher Teil der vereinbarten Leistungen nicht erbracht und keine angemessene Alternative geboten werden kann oder der Kunde aus wichtigen Gründen die Ersatzleistung ablehnt.

 

REISEABBRUCH DURCH DEN REISENDEN

Wenn Sie die Reise abbrechen, kann Ihnen der Reisepreis nicht zurückerstattet werden; allfällige Mehrkosten (z.B. Rücktransport) gehen zu Ihren Lasten. Müssen Sie die Reise aus zwingenden Gründen (Krankheit, Unfall usw.) abbrechen, so hilft Ihnen unser Chauffeur / Reiseleiter bei der Organisation Ihrer Rückreise. Nur bei Reiseabbruch aus zwingenden Gründen vergüten wir Ihnen diejenigen Leistungen, die uns nicht belastet werden (unter Abzug einer angemessenen Bearbeitungsgebühr).

 

BEANSTANDUNGEN

Entspricht die Reise nicht der vertraglichen Vereinbarung oder erleiden Sie einen Schaden, so sind Sie verpflichtet, bei unserem Chauffeur / Reiseleiter unverzüglich diesen Mangel oder Schaden zu beanstanden.

Abhilfe: Der Chauffeur / Reiseleiter wird bemüht sein, innert angemessener Frist während der Reise Abhilfe zu leisten. Wird keine Abhilfe geleistet, ist Abhilfe nicht möglich oder ist sie nicht genügend, so lassen Sie sich die gerügten Mängel oder den Schaden und die nicht erfolgte Abhilfe vom Chauffeur / Reiseleiter schriftlich bestätigen. Dieser ist jedoch nicht berechtigt, irgendwelche Schadenersatzforderungen und u.dgl. anzuerkennen. Unterlassen Sie die Beanstandung und die schriftliche Bestätigung, können wir nach Reiseende nicht mehr auf ihre Beanstandungen usw. eingehen und Sie verlieren jegliche Ansprüche.

Forderung geltend machen: Sofern Sie Mängel, Rückvergütungen oder Schadenersatzforderungen gegenüber uns geltend machen wollen, müssen Sie uns Ihre Beanstandung innert 30 Tagen nach dem tatsächlichen Reiseende der vereinbarten Reise schriftlich unterbreiten. Sollten Sie nicht innert 30 Tagen nach dem tatsächlichen Reiseende der vereinbarten Reise Ihre Forderungen geltend machen, gehen alle Ansprüche verloren.

 

HAFTUNG DES REISEVERANSTALTERS

Calanda Reisen ist als Reiseveranstalter verantwortlich für den Inhalt des vorliegenden Reiseprogrammes und haftet für die sorgfältige Auswahl der Leistungsträger (Hotels usw.) und für eine reibungslose Durchführung der Reise. Wir haften jedoch nicht für Minderleistungen, die auf höhere Gewalt, Fehler von Leistungsträgern, Streiks oder Verschulden des Reiseteilnehmers zurückzuführen sind. Die Haftung bezieht sich ausschliesslich auf den unmittelbaren Schaden und ist in jedem Fall auf den vereinbarten Pauschalpreis beschränkt.

 

TRINKGELDER

 Ein Trinkgeld für besonders zuvorkommende Betreuung ist stets willkommen. Trinkgelder für den Chauffeur sind in unseren Preisen nicht eingerechnet.

 

GERICHTSSTAND

Ausschliesslicher Gerichtsstand ist Chur. Das Schweizer Recht ist anwendbar.

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