AGB FÜR DIE DIENSTLEISTUNG DER AUTOBUSVERMIETUNG MIT FAHRER
GEGENSTAND DER DIENSTLEISTUNG
Die Dienstleistung der Fahrzeugvermietung ab Busdepot mit Chauffeur wird von CALANDA REISEN mit firmeneigenen Fahrzeugen oder mit gleichwertigen Fahrzeugen von Partnerunternehmen erbracht.
Alle eingesetzten Fahrzeuge sind:
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im Besitz eines gültigen Fahrzeugscheins,
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mit den gesetzlich erforderlichen Zulassungen und Bewilligungen versehen,
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mit regelmässig gewarteten und kalibrierten Fahrtenschreibern ausgestattet,
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nach den geltenden Vorschriften periodisch (mindestens jährlich) geprüft.
Die Fahrzeuge verfügen über eine der Anzahl Fahrgäste angemessene Kapazität und befinden sich in einem betriebs- und verkehrssicheren Zustand; dies wird durch die Dokumente der periodischen Fahrzeugprüfungen (MFK) belegt.
Alle Fahrzeuge sind gemäss Gesetz haftpflichtversichert.
Die Fahrzeuge werden ausschliesslich von Chauffeurinnen/Chauffeuren geführt, die über die gesetzlich erforderlichen Führerausweise der entsprechenden Kategorie und – soweit erforderlich – die CZV-Qualifikation verfügen und die Arbeits- und Ruhezeitvorschriften einhalten.
KOSTENVORANSCHLÄGE UND BESTÄTIGUNGEN
Ein Kostenvoranschlag von Calanda Reisen GmbH ist nur gültig, wenn die darin angegebenen Bedingungen und Fristen eingehalten werden.
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Der gesamte Betrag ist gemäss den in der Rechnung festgelegten Zahlungsbedingungen zu begleichen.
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Mit der Bestätigung sind sämtliche relevanten Daten für die Durchführung der Dienstleistung, die für die Rechnungsstellung notwendigen Informationen sowie ein detailliertes Reiseprogramm vorzulegen – unabhängig von der Dauer der Reise.
Die im Kostenvoranschlag aufgeführten Zahlungsfristen dienen lediglich zur Orientierung. Verbindlich sind ausschliesslich die in der Rechnung genannten Zahlungsbedingungen.
Wird der Kostenvoranschlag nicht innerhalb der festgelegten Fristen bestätigt, verliert er seine Gültigkeit, und Calanda Reisen GmbH ist nicht mehr an das Angebot gebunden.
Ein Kostenvoranschlag beinhaltet keine Optionen oder automatische Reservationen.
STORNIERUNG VON BESTÄTIGTEN DIENSTLEISTUNGEN
Die Stornierung von bestätigten Dienstleistungen muss in schriftlicher Form an Calanda Reisen GmbH übermittelt werden.
Dem Kunden werden keine Kosten in Rechnung gestellt, sofern die Absage einer bestätigten Dienstleistung mindestens 30 Arbeitstage vor dem geplanten Abreisetag erfolgt.
Sollte der Kunde auf eine bestätigte Dienstleistung verzichten, gelten folgende Regelungen bezüglich der Rechnungsstellung:
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30 bis 22 Tage vor Abreise: 10 % der Auftragsbestätigung
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21 bis 15 Tage vor Abreise: 20 % der Auftragsbestätigung
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14 bis 8 Tage vor Abreise: 40 % der Auftragsbestätigung
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7 bis 0 Tage vor Abreise: 80 % der Auftragsbestätigung
Zusätzlich sind alle bereits entstandenen und nicht rückerstattbaren Kosten im Zusammenhang mit der Dienstleistung (z. B. Hotelübernachtungen für den Chauffeur, Eintrittskarten, Bewilligungen, Reservationen oder andere von Dritten erbrachte und vorgängig bezahlte Leistungen) unabhängig vom Zeitpunkt der Annullation voll zu bezahlen.
WARTEZEITEN
Bei Verspätungen oder bei Nichteinhaltung der vereinbarten Abfahrts- oder Abholzeiten behält sich Calanda Reisen das Recht vor, folgende Wartezeitgebühren zu verrechnen (pro Stunde oder angebrochene Stunde):
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Fahrzeuge bis 8 Sitzplätze: CHF 60.–
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Fahrzeuge bis 15 Sitzplätze: CHF 70.–
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Fahrzeuge bis 19 Sitzplätze: CHF 80.–
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Fahrzeuge ab 20 Sitzplätzen: CHF 120.–
RECHNUNG
Die Rechnung wird von Calanda Reisen in elektronischer Form (per E-Mail) ausgestellt. Der auf der Rechnung angegebene Zahlungstermin ist verbindlich.
Wird ausdrücklich eine Papierrechnung gewünscht, fällt hierfür ein Zuschlag von CHF 5.– zur Deckung der Versand- und Bearbeitungskosten an.
ZAHLUNGSBEDINGUNGEN UND VERZUG
Die in der Rechnung angegebenen Zahlungstermine sind verbindlich. Wird der Zahlungstermin nicht eingehalten, gerät der Kunde ohne weitere Mahnung in Verzug. In diesem Fall behält sich Calanda Reisen das Recht vor, Verzugszinsen von 5 % pro Jahr sowie Mahngebühren von CHF 20.– pro Mahnung zu erheben. Der Kunde trägt zudem sämtliche Kosten, die im Zusammenhang mit dem Inkasso entstehen.
Eine Verrechnung mit Gegenforderungen des Kunden ist ausgeschlossen, es sei denn, diese sind rechtskräftig festgestellt oder von Calanda Reisen schriftlich anerkannt.
VERANTWORTUNG KUNDE
Der Kunde haftet für alle Schäden und Verschmutzungen, die während der Dauer der Vermietung am Fahrzeug oder an dessen Ausstattung entstehen und die durch ihn selbst, durch Mitreisende oder durch Dritte verursacht werden, die er in den Bus einlädt. Die Haftung erstreckt sich auch auf die Kosten für Reinigung, Reparatur oder Ersatz.
UNBEFUGTE NUTZUNG
Der Kunde verpflichtet sich, das Fahrzeug ausschliesslich für die im Vertrag vereinbarte Dienstleistung zu verwenden. Jede zweckwidrige oder unbefugte Nutzung – wie z. B. die Beförderung von Personen oder Gütern ausserhalb des vereinbarten Rahmens, die Weitervermietung an Dritte, die Verwendung des Fahrzeugs für illegale oder gefährliche Zwecke oder die eigenmächtige Veränderung von Routen ohne Zustimmung von Calanda Reisen – ist untersagt.
Im Falle einer unbefugten Nutzung behält sich Calanda Reisen das Recht vor, den Vertrag fristlos zu kündigen, das Fahrzeug unverzüglich zurückzufordern sowie sämtliche daraus entstehenden Kosten oder Schäden dem Kunden in Rechnung zu stellen.
VERHALTENSPFLICHTEN DER REISENDEN
Die Reisenden sind verpflichtet, die geltenden Sicherheits- und Ordnungsvorschriften einzuhalten (z. B. Anschnallpflicht, Rauchverbot) und den Anweisungen des Chauffeurs Folge zu leisten.
Verstösse gegen diese Pflichten, die zu Schäden, Verzögerungen oder Bussen führen, gehen ausschliesslich zu Lasten des Kunden.
Der Chauffeur ist berechtigt, Fahrgäste, die gegen diese Vorschriften verstossen, von der Weiterfahrt auszuschliessen. Ein Anspruch auf Rückerstattung besteht in diesem Fall nicht.
VERANTWORTUNG CALANDA REISEN
Calanda Reisen ist nicht verantwortlich für Verspätungen, verpasste Anschlüsse oder die Nichterbringung von Leistungen aufgrund von Ursachen, die nicht der Gesellschaft zuzuschreiben sind und im Allgemeinen ausserhalb ihrer Kontrolle stehen (z. B. Streiks, schlechtes Wetter, Verkehr, Strassenbedingungen, behördliche Kontrollen oder Massnahmen, unvorhersehbare Umstände, höhere Gewalt).
Dazu gehören insbesondere:
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Krankheit oder Unfall des Chauffeurs, wenn trotz zumutbarer Bemühungen keine rechtzeitige Ersatzstellung möglich ist,
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Handlungen oder Unterlassungen von Dritten (z. B. Mitreisenden, anderen Verkehrsteilnehmern),
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behördlich angeordnete Verkehrsbeschränkungen, Sperrungen oder Zugangsverbote,
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technische Einschränkungen oder Ausfälle bei Fahrzeugen von Partnerfirmen,
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Störungen oder Verzögerungen bei der Übermittlung digitaler Mitteilungen (E-Mail, SMS usw.), die ausserhalb unseres Einflussbereichs liegen.
Calanda Reisen übernimmt zudem keine Verantwortung für Schäden am Reisegepäck oder an anderen Gegenständen der Reisenden sowie für Diebstahl oder Verlust.
Im Falle eines Fahrzeug- oder Chauffeurausfalls bemüht sich Calanda Reisen unverzüglich um eine Ersatzlösung. Sollte dies nicht möglich sein, werden dem Kunden die nicht erbrachten Leistungen anteilsmässig zurückerstattet. Bereits entstandene und nicht rückerstattbare Kosten bleiben geschuldet.
Eine Haftung für indirekte Schäden, Folgeschäden oder entgangenen Gewinn ist ausgeschlossen. Die Haftung von Calanda Reisen beschränkt sich ausschliesslich auf den unmittelbaren Schaden und ist maximal auf den vereinbarten Auftragswert begrenzt.
LENK- UND RUHEZEITEN UND BEHÖRDLICHE KONTROLLEN
Lenk- und Ruhezeiten
Der Kunde nimmt zur Kenntnis, dass für Chauffeure zwingende gesetzliche Vorschriften bezüglich Lenk- und Ruhezeiten gelten. Diese Vorschriften sind verbindlich und müssen in jedem Fall eingehalten werden, auch wenn dadurch Programmänderungen oder Verzögerungen entstehen.
Calanda Reisen ist verpflichtet, diese Regelungen einzuhalten, und lehnt jede Verantwortung für daraus resultierende Anpassungen oder Verzögerungen ab.
Werden durch Verspätungen, die vom Kunden oder von einzelnen Teilnehmenden verursacht werden, die gesetzlichen Lenk- oder Arbeitszeiten überschritten, trägt der Kunde die volle Verantwortung. Allfällige Bussen oder Kosten, die Calanda Reisen oder dem Chauffeur infolge solcher Überschreitungen auferlegt werden, gehen zu Lasten des Kunden. Dies gilt auch, wenn entsprechende Sanktionen erst zu einem späteren Zeitpunkt (z. B. bei nachträglichen Kontrollen) ausgesprochen werden.
Entstehen durch die Überschreitung der gesetzlichen Vorschriften zusätzliche Kosten (z. B. Übernachtungskosten für den Chauffeur, Parkgebühren, administrative Aufwände), so werden diese dem Kunden zusätzlich belastet.
Kontrollen und behördliche Auflagen
Der Kunde ist verpflichtet, sicherzustellen, dass alle Teilnehmenden die gesetzlichen Vorschriften (z. B. Anschnallpflicht, Mitführen von gültigen Ausweisdokumenten, Zollbestimmungen, Mitführen von erlaubtem Reisegepäck) einhalten.
Bussen oder andere Sanktionen, die Calanda Reisen oder dem Chauffeur aufgrund von Fehlverhalten einzelner Reiseteilnehmenden auferlegt werden, gehen zu Lasten des Kunden.
Kommt es infolge solcher Kontrollen oder Verstösse zu Verzögerungen, gelten diese als vom Kunden verursacht; die entsprechenden Wartezeitgebühren gemäss den vereinbarten Ansätzen werden dem Kunden in Rechnung gestellt.
Auf Wunsch stellt Calanda Reisen dem Kunden die relevanten Informationen zu den geltenden Vorschriften zur Verfügung.
FUNDGEGENSTÄNDE
Calanda Reisen bemüht sich, im Fahrzeug zurückgelassene Gegenstände zu sichern und bis zu 10 Tage aufzubewahren.
Nach Ablauf dieser Frist besteht kein Anspruch mehr auf Aufbewahrung oder Rückgabe.
Auf Wunsch können Fundgegenstände dem Kunden zugesandt werden. In diesem Fall werden Bearbeitungskosten von CHF 40.– sowie die effektiven Versandkosten verrechnet. Der Versand erfolgt ausschliesslich auf Risiko des Kunden.
TRINKGELDER
Ein Trinkgeld als Anerkennung für eine besonders gute Betreuung ist stets willkommen, jedoch selbstverständlich freiwillig. Trinkgelder für den Chauffeur sind in unseren Preisen nicht enthalten und sind direkt an ihn zu entrichten; sie können nicht über die Rechnung abgewickelt werden.
GERICHTSSTAND
Ausschliesslicher Gerichtsstand ist Chur. Das Schweizer Recht ist anwendbar.
Stand: September 2025





