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AGB FÜR DIE DIENSTLEISTUNG DER AUTOBUSVERMIETUNG OHNE FAHRER

VERTRAGSBEDINGUNGEN

Wagenübernahme

Der Mieter bestätigt den mängelfreien Zustand des Mietwagens sowie das Vorhandensein der kompletten Wagendokumente und Bordwerkzeuge im Fahrzeug. Allfällige Mängel sind bei Übernahme schriftlich festzuhalten.

Benützungsberechtigung

Mieter und Fahrer müssen mindestens 21 Jahre alt sein und seit mindestens 24 Monaten im Besitz eines gültigen CH-Führerausweises der erforderlichen Kategorie.
Die Benützungsberechtigung endet mit dem vertraglich vereinbarten Rückgabetermin.
Mündliche Mietverlängerungen sind ausgeschlossen; eine Verlängerung ist nur mit schriftlicher Zustimmung von Calanda Reisen möglich.
Weitere Fahrer sind nur mit vorgängiger Mitteilung an den Vermieter gestattet. Die volle Haftung bleibt beim Mieter.

Unbefugte Nutzung

Der Mieter verpflichtet sich, das Fahrzeug ausschliesslich für die im Vertrag vereinbarte Nutzung zu verwenden. Jede unbefugte Nutzung – insbesondere:

  • Weitervermietung an Dritte,

  • Beförderung von Personen oder Gütern ausserhalb des vereinbarten Rahmens,

  • Überschreitung der zulässigen Nutzlast oder Anhängelast,

  • Verwendung für illegale, gefährliche oder motorsportliche Zwecke,

  • eigenmächtige Änderungen am Fahrzeug oder an der vereinbarten Route –
    ist untersagt.

 

Bei widerrechtlicher Benutzung des Fahrzeugs wird zusätzlich zum regulären Mietpreis ein Zuschlag von 50 % des Tagesmietpreises pro Tag der unbefugten Nutzung verrechnet (mindestens jedoch CHF 300.– pro Tag). Der Vermieter ist berechtigt, das Fahrzeug ohne Vorankündigung sicherzustellen und auf Kosten des Mieters (CHF 4.– pro km) zurückzuführen. Weitergehende Schadenersatzansprüche bleiben vorbehalten.

Auslandfahrten

Auslandfahrten sind nur mit schriftlicher Bewilligung des Vermieters gestattet. Der Mieter ist für die Einhaltung der länderspezifischen Vorschriften und die notwendige Ausrüstung verantwortlich. Ohne Bewilligung besteht kein Versicherungsschutz.

Transportgüter

Die Versicherung und Einhaltung aller Transportvorschriften liegen in der Verantwortung des Mieters. Nutzlast, Dachlast, Anhängelast usw. sind gemäss Wagendokumenten einzuhalten.

Treibstoffkosten

Im Mietpreis nicht enthalten. Das Fahrzeug wird vollgetankt übergeben und muss vollgetankt zurückgebracht werden. Erfolgt die Rückgabe nicht vollgetankt, werden die effektiven Treibstoffkosten zuzüglich einer Servicepauschale von CHF 20.– in Rechnung gestellt.

Verkehrs­bussen

Alle während der Mietdauer verhängten Bussen oder Strafen gehen ausschliesslich zu Lasten des Mieters. Zusätzlich wird ein Bearbeitungsaufwand von CHF 20.– pro Fall erhoben.

Reinigung

Das Fahrzeug kann vom Mieter entweder in sauberem Zustand (innen und aussen) zurückgegeben werden oder gegen Verrechnung der folgenden Reinigungskosten:

  • Aussenwäsche: CHF 35.–

  • Innenreinigung: CHF 35.–

  • Ausserordentliche Reinigungen: CHF 35.– pro Stunde + Materialkosten

Pannen

Bei Pannen ist der Vermieter unverzüglich zu informieren.
Jegliche Reparaturen dürfen ausschliesslich mit ausdrücklicher Zustimmung des Vermieters durchgeführt werden. Ohne vorherige Genehmigung besteht kein Anspruch auf Kostenübernahme oder Rückerstattung.
Reifen-, Batterie-, Treibstoff- und Schlüsselpannen liegen ausschliesslich in der Verantwortung des Mieters.

Fahrzeugausfall

Im Falle eines Fahrzeugausfalls (z. B. durch Unfall, Diebstahl oder technische Defekte) endet der Mietvertrag mit sofortiger Wirkung.
Calanda Reisen ist nicht verpflichtet, ein Ersatzfahrzeug bereitzustellen. Sollte in Ausnahmefällen dennoch eine Ersatzlösung möglich sein, erfolgt dies ausschliesslich freiwillig und ohne Anerkennung einer Rechtspflicht.
Der Kunde hat Anspruch auf Rückerstattung der nicht genutzten Miettage. Bereits entstandene und nicht rückerstattbare Kosten (z. B. Treibstoff, Reinigung, Bearbeitungsgebühren, Leistungen Dritter) bleiben geschuldet.

Hinweis: Der Vermieter behält sich vor, im Einzelfall zu entscheiden, ob und welche weiteren Massnahmen ergriffen werden. Ein Anspruch des Kunden auf Schadenersatz oder weitergehende Leistungen besteht nicht.

Unfall / Karrosserieschäden

Bei Unfällen ist unverzüglich ein Unfallprotokoll auszufüllen und dem Vermieter vorzulegen.
Bei unklarer oder strittiger Verschuldung ist zwingend ein Polizeirapport zu veranlassen.
Der Mieter ist verpflichtet, alle relevanten Informationen (z. B. Personalien der Beteiligten, Kennzeichen, Zeugenangaben) korrekt aufzunehmen und dem Vermieter vollständig zu übermitteln.
Unterlassene Meldungen oder verspätete Protokolle können zum Verlust des Versicherungsschutzes führen; allfällige daraus entstehende Schäden gehen zu Lasten des Mieters.

Wildschäden / Diebstahl

Bei Wildschäden oder Diebstahl ist unverzüglich ein Wildhüter- bzw. Polizeirapport einzuholen und dem Vermieter vorzulegen.
Ohne entsprechenden Rapport besteht kein Anspruch auf Versicherungsleistungen; allfällige Schäden oder Kosten gehen in diesem Fall zu Lasten des Mieters.

Versicherung / Selbstbehalte

Das Fahrzeug ist haftpflicht- und vollkaskoversichert.
Selbstbehalt: CHF 1000.– bei Vollkasko und CHF 1000.– bei Haftpflicht.

Kein Versicherungsschutz besteht insbesondere bei:

  • grobfahrlässigem Verhalten oder Verstoss gegen gesetzliche Vorschriften,

  • unbefugter oder zweckwidriger Nutzung des Fahrzeugs,

  • Fahrten ins Ausland ohne schriftliche Bewilligung des Vermieters,

  • Teilnahme an Rennen oder ähnlichen Veranstaltungen,

  • Fahrten unter Alkohol-, Drogen- oder Medikamenteneinfluss.

Der Kunde haftet in diesen Fällen vollumfänglich für alle entstandenen Schäden und Kosten.

Rückgabe

Die Rückgabe hat zum vertraglich vereinbarten Zeitpunkt am Domizil des Vermieters zu erfolgen.
Verspätete Rückgaben werden wie folgt verrechnet:

  • bis 2 Stunden: pauschal CHF 50.–

  • ab mehr als 2 Stunden: ein zusätzlicher Miettag (CHF 250.–)

Schäden oder besondere Vorkommnisse sind bei Rückgabe zu melden; nicht gemeldete Schäden werden nachbelastet.

Vorzeitige Rückgabe: Eine vorzeitige Rückgabe berechtigt nicht zu einer Mietpreisreduktion.

Annullierungskosten

Die Stornierung von bestätigten Reservationen muss in schriftlicher Form an Calanda Reisen übermittelt werden.

  • Bis 30 Arbeitstage vor Mietbeginn: Bearbeitungsgebühr von CHF 20.–

  • 30 bis 22 Arbeitstage vor Mietbeginn: 10 % der Auftragsbestätigung

  • 21 bis 15 Arbeitstage vor Mietbeginn: 20 % der Auftragsbestätigung

  • 14 bis 8 Arbeitstage vor Mietbeginn: 40 % der Auftragsbestätigung

  • 7 bis 0 Arbeitstage vor Mietbeginn: 80 % der Auftragsbestätigung

Zusätzlich sind alle bereits entstandenen und nicht rückerstattbaren Kosten im Zusammenhang mit der Dienstleistung (z. B. Bewilligungen, Reservationen oder von Dritten erbrachte und vorgängig bezahlte Leistungen) unabhängig vom Zeitpunkt der Annullation voll zu bezahlen.

Fundgegenstände

Calanda Reisen bemüht sich, im Fahrzeug zurückgelassene Gegenstände zu sichern und bis zu 5 Tage aufzubewahren.
Nach Ablauf dieser Frist besteht kein Anspruch mehr auf Aufbewahrung oder Rückgabe.
Auf Wunsch können Fundgegenstände dem Kunden zugesandt werden. In diesem Fall werden Bearbeitungskosten von CHF 40.– sowie die effektiven Versandkosten verrechnet. Der Versand erfolgt ausschliesslich auf Risiko des Kunden.

Grobfahrlässigkeit

Bei grobfahrlässigem Verhalten des Mieters oder Fahrers kann der Versicherer Regress nehmen. In solchen Fällen haftet der Mieter für sämtliche dadurch entstehenden Schäden oder Kosten, die nicht von der Versicherung übernommen werden.
Als grobfahrlässig gelten insbesondere:

  • Fahren unter Alkohol- oder Drogeneinfluss,

  • massives Überschreiten der zulässigen Geschwindigkeit,

  • bewusste Missachtung von Verkehrsregeln oder Sicherheitsvorschriften,

  • Verwendung des Fahrzeugs für nicht genehmigte Zwecke.

Zahlungsbedingungen und Verzug

Die Rechnung wird von Calanda Reisen in elektronischer Form (per E-Mail) ausgestellt.
Der auf der Rechnung angegebene Zahlungstermin ist verbindlich.

Wird ausdrücklich eine Papierrechnung gewünscht, fällt hierfür ein Zuschlag von CHF 5.– zur Deckung der Versand- und Bearbeitungskosten an.

Wird der Zahlungstermin nicht eingehalten, gerät der Kunde ohne Mahnung in Verzug. In diesem Fall behält sich Calanda Reisen das Recht vor, Verzugszinsen von 5 % p. a. sowie Mahngebühren von CHF 20.– pro Mahnung zu erheben.
Der Kunde trägt zudem sämtliche Inkassokosten. Eine Verrechnung mit Gegenforderungen ist ausgeschlossen, es sei denn, diese sind rechtskräftig festgestellt oder schriftlich anerkannt.

Gerichtsstand

Ausschliesslicher Gerichtsstand ist Chur. Es gilt Schweizer Recht.

Stand: September 2025

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