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AGB FÜR DIE DIENSTLEISTUNG DER AUTOBUSVERMIETUNG OHNE FAHRER

Vertragsbedingungen 
Wagenübernahme
                

Der Mieter bestätigt den mängelfreien Zustand des Mietwagens, die kompletten Wagendokumente und Bordwerkzeuge im Fahrzeug. 


Benützungsberechtigung

Mieter und Fahrer (mindestens 21 Jahre alt sein, und volle 24 Monate im Besitz eines gültigen CH- Führerausweises) bestätigen den Besitz der notwendigen Führerscheinkategorie. Die Benützungsberechtigung endet mit dem Rückgabetermin dieses Mietvertrages. Mündliche Mietverlängerungen sind nicht möglich. Weitere Fahrer ist nur bei in Kenntnissetzung des Vermieters gestattet. Die Haftung übernimmt der Mieter. 


Widerrechtliche Benützung

Dem Mieter werden Fr. 100.-/Tag, min. Fr. 500.- berechnet. Der Vermieter ist berechtigt, den Wagen ohne Vorankündigung sicherzustellen und unter Kostenfolge von Fr. 4.-/km, rückzuführen. 


Auslandfahrten

Mit schriftlicher Bewilligung des Vermieters. Länderspezifische Vorschriften und Ausrüstungen sind Sache des Mieters.

 
Transportgüter

Versicherung und Transportvorschriften sind Sache des Mieters. Nutzlast, Dachlast, Anhängerlast usw. gemäss Wagendokumenten. 


 
Treibstoffkosten

Im Mietpreis nicht enthalten. Das Fahrzeug wird mit vollem Tank übernommen und ebenso zurückgebracht. Nicht Auftanken des Fahrzeuges wird mit Zusatzspesen von Fr. 20.- in Rechnung gestellt. 


 
Verkehrsbusen

Haftung des Mieters, zuz. Spesenaufwand des Vermieters. 


 
Reinigung


Das Fahrzeug muss innen und ausen gewaschen zurückgegeben werden. 

Andernfalls werden die folgenden Kosten in Rechnung gestellt

- Aussenwäsche Fr. 15.-

- Innenwäsche Fr. 35.-

- Ausserordentliche Reinigungen werden separat berechnet ( Fr. 25.- pro Stunde + Verbrauchsmaterial)


 
Pannen

Bei Pannen sofort den Vermieter kontaktieren. Reifen-, Batterie-, Treibstoff- und Schlüsselpannen sind Sache des Mieters. Reparaturkosten von über Fr. 300.- werden vom Vermieter nur nach vorgängiger Bewilligung vergütet. 


 
Unfall/ Karrosserieschäden

Unfallprotokoll ausfüllen und dem Vermieter übergeben. Bei unklarer Verschuldung Polizeirapport veranlassen. 

 
Wildschäden/ Diebstahl

Wildhüterrapport oder Polizeirapport veranlassen. 


 
Fahrzeugausfall

Bei Fahrzeugausfällen durch Unfall, Diebstahl, mechanischen Defekten usw, löst sich der Mietvertrag sofort und entschädigungslos auf. Der Vermieter haftet in keiner Weise für Ersatzwagen, Mietreduktion noch sonstige dem Mieter und Insassen entstandenen Schäden und Aufwendungen aller Art. 


 
Mieterselbstbehalte

Vollkasko Fr. 1000.-, Haftpflicht Fr. 1000.- 


 
Rückgabe


Zum vertraglichen Rückgabetermin am Domizil des Vermieters. Schäden, Mängel und andere ausserordentliche Ereignisse sind dem Vermieter zu melden. Ungemeldete Schäden werden dem Mieter nachbelastet. 


 
Vorzeitige Rückgabe


Berechtigt zu keinerlei Mietpreisreduktion. 


 
Annulationskosten von reservierten Fahrzeugen

50% des Mietpreises, maximal Fr. 1‘000.- . 


 
Fundgegenstände

Maximale Aufbewahrungsfrist des Vermieters von 10 Tagen. 


 
Grobfahrlässigkeit des Mieters/ Fahrers

Regressansprüche bleiben vorbehalten.

 

Der Mieter anerkennt den Mietvertrag mit allen Vertragsabschnitten, den Gerichtsstand Chur und bestätigt die Richtigkeit aller Angaben zu seiner Person.

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