AGB FÜR DIE DIENSTLEISTUNG DER AUTOBUSVERMIETUNG OHNE FAHRER
Vertragsbedingungen
Wagenübernahme
Der Mieter bestätigt den mängelfreien Zustand des Mietwagens, die kompletten Wagendokumente und Bordwerkzeuge im Fahrzeug.
Benützungsberechtigung
Mieter und Fahrer (mindestens 21 Jahre alt sein, und volle 24 Monate im Besitz eines gültigen CH- Führerausweises) bestätigen den Besitz der notwendigen Führerscheinkategorie. Die Benützungsberechtigung endet mit dem Rückgabetermin dieses Mietvertrages. Mündliche Mietverlängerungen sind nicht möglich. Weitere Fahrer ist nur bei in Kenntnissetzung des Vermieters gestattet. Die Haftung übernimmt der Mieter.
Widerrechtliche Benützung
Dem Mieter werden Fr. 100.-/Tag, min. Fr. 500.- berechnet. Der Vermieter ist berechtigt, den Wagen ohne Vorankündigung sicherzustellen und unter Kostenfolge von Fr. 4.-/km, rückzuführen.
Auslandfahrten
Mit schriftlicher Bewilligung des Vermieters. Länderspezifische Vorschriften und Ausrüstungen sind Sache des Mieters.
Transportgüter
Versicherung und Transportvorschriften sind Sache des Mieters. Nutzlast, Dachlast, Anhängerlast usw. gemäss Wagendokumenten.
Treibstoffkosten
Im Mietpreis nicht enthalten. Das Fahrzeug wird mit vollem Tank übernommen und ebenso zurückgebracht. Nicht Auftanken des Fahrzeuges wird mit Zusatzspesen von Fr. 20.- in Rechnung gestellt.
Verkehrsbusen
Haftung des Mieters, zuz. Spesenaufwand des Vermieters.
Reinigung
Das Fahrzeug muss innen und ausen gewaschen zurückgegeben werden.
Andernfalls werden die folgenden Kosten in Rechnung gestellt
- Aussenwäsche Fr. 15.-
- Innenwäsche Fr. 35.-
- Ausserordentliche Reinigungen werden separat berechnet ( Fr. 25.- pro Stunde + Verbrauchsmaterial)
Pannen
Bei Pannen sofort den Vermieter kontaktieren. Reifen-, Batterie-, Treibstoff- und Schlüsselpannen sind Sache des Mieters. Reparaturkosten von über Fr. 300.- werden vom Vermieter nur nach vorgängiger Bewilligung vergütet.
Unfall/ Karrosserieschäden
Unfallprotokoll ausfüllen und dem Vermieter übergeben. Bei unklarer Verschuldung Polizeirapport veranlassen.
Wildschäden/ Diebstahl
Wildhüterrapport oder Polizeirapport veranlassen.
Fahrzeugausfall
Bei Fahrzeugausfällen durch Unfall, Diebstahl, mechanischen Defekten usw, löst sich der Mietvertrag sofort und entschädigungslos auf. Der Vermieter haftet in keiner Weise für Ersatzwagen, Mietreduktion noch sonstige dem Mieter und Insassen entstandenen Schäden und Aufwendungen aller Art.
Mieterselbstbehalte
Vollkasko Fr. 1000.-, Haftpflicht Fr. 1000.-
Rückgabe
Zum vertraglichen Rückgabetermin am Domizil des Vermieters. Schäden, Mängel und andere ausserordentliche Ereignisse sind dem Vermieter zu melden. Ungemeldete Schäden werden dem Mieter nachbelastet.
Vorzeitige Rückgabe
Berechtigt zu keinerlei Mietpreisreduktion.
Annullierungskosten von reservierten Fahrzeugen
Die Stornierung von bestätigten Dienstleistungen muss in schriftlicher Form an CALANDA REISEN übermittelt werden.
Dem Kunden werden keine Kosten in Rechnung gestellt, sofern die Absage einer bestätigten Dienstleistung mindestens 30 Arbeitstage vor dem geplanten Abreisetag erfolgt.
Sollte der Kunde auf eine bestätigte Dienstleistung verzichten, gelten folgende Regelungen bezüglich der Rechnungsstellung:
-
30 bis 22 Tage vor Abreise 10% der Auftragsbestätigung
-
21 bis 15 Tage vor Abreise 20% der Auftragsbestätigung
-
14 bis 8 Tage vor Abreise 40% der Auftragsbestätigung
-
7 bis 0 Tage vor Abreise 80% der Auftragsbestätigung
Fundgegenstände
Maximale Aufbewahrungsfrist des Vermieters von 10 Tagen.
Grobfahrlässigkeit des Mieters/ Fahrers
Regressansprüche bleiben vorbehalten.
Der Mieter anerkennt den Mietvertrag mit allen Vertragsabschnitten, den Gerichtsstand Chur und bestätigt die Richtigkeit aller Angaben zu seiner Person.